Rechtsprechung
BVerfG, 07.12.2017 - 2 BvR 2640/17 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 32 Abs. 1 BVerfGG; § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 StGB
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht (elektronische Aufenthaltsüberwachung; elektronische Fußfessel; Folgenabwägung; Überwiegen der Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit) - openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Weisung zum Tragen einer elektronischen Fußfessel im Rahmen der Führungsaufsicht
- rechtsprechung-im-internet.de
GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 68b Abs 1 S 1 Nr 12 StGB, § 176a StGB
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen die Weisung zum Tragen einer "elektronischen Fußfessel" im Rahmen der Führungsaufsicht (§ 68b Abs 1 S 1 Nr 12 StGB) - Folgenabwägung - Wolters Kluwer
Weisungserteilung für die Zeit nach dem Vollzug der Freiheitsstrafe; Verpflichtung zum ständigen Mitführen der für eine elektronische Überwachung des Aufenthaltsortes erforderlichen Mittel in betriebsbereitem Zustand; Beurteilung der Erforderlichkeit einer einstweiligen ...
- rewis.io
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen die Weisung zum Tragen einer "elektronischen Fußfessel" im Rahmen der Führungsaufsicht (§ 68b Abs 1 S 1 Nr 12 StGB) - Folgenabwägung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Weisungserteilung für die Zeit nach dem Vollzug der Freiheitsstrafe; Verpflichtung zum ständigen Mitführen der für eine elektronische Überwachung des Aufenthaltsortes erforderlichen Mittel in betriebsbereitem Zustand; Beurteilung der Erforderlichkeit einer einstweiligen ...
- rechtsportal.de
BVerfGG § 32 Abs. 1
Weisungserteilung für die Zeit nach dem Vollzug der Freiheitsstrafe; Verpflichtung zum ständigen Mitführen der für eine elektronische Überwachung des Aufenthaltsortes erforderlichen Mittel in betriebsbereitem Zustand; Beurteilung der Erforderlichkeit einer einstweiligen ... - datenbank.nwb.de
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen die Weisung zum Tragen einer "elektronischen Fußfessel" im Rahmen der Führungsaufsicht (§ 68b Abs 1 S 1 Nr 12 StGB) - Folgenabwägung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Elektronische Fußfessel - während der Führungsaufsicht
Verfahrensgang
- AG Landsberg/Lech, 11.09.2017 - StVK 203/14
- LG Augsburg, 11.09.2017 - 1 LL StVK 203/14
- OLG München, 18.10.2017 - 3 Ws 806/17
- BVerfG, 07.12.2017 - 2 BvR 2640/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85
'Legende vom toten Soldaten'
Auszug aus BVerfG, 07.12.2017 - 2 BvR 2640/17
Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 111, 147 ; 118, 111 ; stRspr).Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 96, 120 ; 105, 365 ; 126, 158 ; 129, 284 ; stRspr).
- BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04
Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot
Auszug aus BVerfG, 07.12.2017 - 2 BvR 2640/17
Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 111, 147 ; 118, 111 ; stRspr). - BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02
Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern
Auszug aus BVerfG, 07.12.2017 - 2 BvR 2640/17
Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 96, 120 ; 105, 365 ; 126, 158 ; 129, 284 ; stRspr).
- BVerfG, 09.06.2010 - 2 BvR 1099/10
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung des …
Auszug aus BVerfG, 07.12.2017 - 2 BvR 2640/17
Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 96, 120 ; 105, 365 ; 126, 158 ; 129, 284 ; stRspr). - BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94
Rasterfahndung
Auszug aus BVerfG, 07.12.2017 - 2 BvR 2640/17
Für die Beurteilung der Erforderlichkeit einer einstweiligen Anordnung ist dabei ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 93, 181 ; 106, 51 ). - BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvE 2/07
Eilantrag der Linksfraktion gegen Tornado-Einsatz abgelehnt
Auszug aus BVerfG, 07.12.2017 - 2 BvR 2640/17
Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 111, 147 ; 118, 111 ; stRspr). - BVerfG, 24.06.1997 - 1 BvR 2306/96
Bayerisches Schwangerenhilfegesetz e.A.
Auszug aus BVerfG, 07.12.2017 - 2 BvR 2640/17
Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 96, 120 ; 105, 365 ; 126, 158 ; 129, 284 ; stRspr). - BVerfG, 27.10.2011 - 2 BvE 8/11
Einstweilige Anordnung in Sachen "Euro-Rettungsschirm": Vorläufig keine …
Auszug aus BVerfG, 07.12.2017 - 2 BvR 2640/17
Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 96, 120 ; 105, 365 ; 126, 158 ; 129, 284 ; stRspr). - BVerfG, 10.10.2002 - 2 BvK 1/01
Aktenvorlageverlangen
Auszug aus BVerfG, 07.12.2017 - 2 BvR 2640/17
Für die Beurteilung der Erforderlichkeit einer einstweiligen Anordnung ist dabei ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 93, 181 ; 106, 51 ). - BVerfG, 09.11.1962 - 1 BvR 586/62
Keine einstweilige Anordnung egegen die Durchsuchung von Verlagsräumen - …
Auszug aus BVerfG, 07.12.2017 - 2 BvR 2640/17
Ferner erfordert die Begründung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung die substantiierte Darlegung von deren Voraussetzungen (vgl. BVerfGE 15, 77 ).